Herbstsession: Endlich ambitionierte Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren
30. September 2022Swissolar begrüsst viele Punkte im vom Ständerat beratenen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Es setzt endlich ambitionierte Ausbauziele und schafft die dafür notwendigen Rahmenbedingungen. In einzelnen Punkten sollten aus Sicht von Swissolar weitere Massnahmen ergriffen werden.
Swissolar nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Ausbauziele für Erneuerbare deutlich angehoben wurden. Neu sollen bis zum Jahr 2035 die erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft 35 TWh liefern und 45 TW bis 2050. Das entspricht den Forderungen der Schweizer Solarwirtschaft (siehe 11-Punkte-Programm der Solarwirtschaft).
Ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung sind auch die Bestrebungen, die Abnahmevergütungen schweizweit zu harmonisieren, fairer zu gestalten und somit mehr Planungssicherheit zu schaffen. Die neu mögliche Verschuldung des Netzzuschlagfonds soll verhindern, dass wieder Wartelisten entstehen und sich Investitionen verzögern. Swissolar schlägt vor, zudem eine Möglichkeit zu schaffen, den Netzzuschlagfonds bei Bedarf zu erhöhen.
Ebenfalls begrüssenswert ist die neu geplante Möglichkeit zur Schaffung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die über die heutigen Möglichkeiten eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) hinausgeht. Elektrizitätsgemeinschaften erhöhen den Eigenverbrauch und entlasten das Stromnetz. Swissolar ist allerdings der Ansicht, dass diesbezüglich mehr Erleichterungen und Anreize geschafft werden müssen, damit dieses Modell attraktiv wird. Insbesondere sollte das Netznutzungsentgelt für den lokal gehandelten Strom deutlich tiefer sein als im aktuellen Gesetzesentwurf. Ähnlich wie in Österreich sollte er bei max. 60% des vollen Entgelts liegen. Zudem sollten die Mitglieder einer LEG nicht mehr Kunde des lokalen Verteilnetzbetreibers sein.
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