Anspruch auf Kurzarbeit bei unmöglicher Einhaltung des Gesundheitsschutzes
27. März 2020Unternehmen, welche aus praktischen Gründen den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten nicht garantieren können, haben bei Arbeitsreduktion oder -Stop des Betriebes aufgrund des Coronavirus Anrecht auf Kurzarbeit. Dies konnte Swissolar-Präsident Roger Nordmann am 26.3. mit Bundesrat Guy Parmelin klären. Mehr Infos beim Seco